Die Eltern in Tschechien verzichteten aufs Kind, das ihnen die Leihmutter
im Auftrag geboren hat.
Es ist nicht der erste Fall
derartigen Verzichte. Man erklärt den
Verzicht meistens durch medizinische Abweichungen des Neugeborenen oder
Erkrankungen.
In Tschechien wurde das Kind ins
Kinderheim geschickt, nachdem die Leihmutter es mit Geburtsfehlern geboren hatte.
Weder die Leihmutter, noch die genetischen Eltern äußerten keinen Wunsch das
Kind für sich zu behalten. Folglich ist das Kind der Sozialversorgung übergegeben
worden.
Die genetischen Eltern ist ein
Paar im Alter von 40 Jahren aus Südböhmen. Die Frau war unfähig wegen des
Fehlens der Gebärmutter schwanger zu werden. Dann wählte das Paar die 35-
jährige Leihmutter aus. Der Arzt, der das Paar behandelte, war ursprünglich
gegen diese Leihmutter, weil sie an der
Epilepsie und anderen zusammenhängenden psychischen Erkrankungen litt.
Aber nachdem die Eltern das
ärztliche Gutachten von dem Neurologen über die Gesundheit der Ersatzmutter
vorgelegt hatten, in dem stand, dass die Frau keine epileptischen Anfälle seit Langem
gehabt hätte und wäre fähig das Kind
auszutragen, gab er den Bitten der Eltern nach und gab seine Zustimmung.
Derartige Fälle sind leider keine
Einzelfälle in der modernen Geschichte der Leihmutterschaft. Es sei bemerkt,
dass so etwas nur bei den medizinischen Auffälligkeiten passiert. Beileibe
nicht jede Frau kann eine Leihmutter werden. Sie soll medizinisch untersucht werden,
sie soll ärztliche Gutachten von diversen Ärzten einholen. Wenn ein unfruchtbares Paar sparen möchte
oder gegen gewisse Regeln verstößt, hat es ein bitteres Ende wie dieser Fall in
Tschechien.
Oft trifft man auf die Ukraine
beim Durchlesen verschiedener Artikel über Leihmutterschaft. Das Land bricht
Rekorde, was die Leihmutterschaftsdurchführung betrifft. In Europa ist es
angebracht, die Ukraine als Dritte-Welt-Land zu benennen, jedoch trägt die
Ukraine die Siegespalme in der Reproduktionsmedizin. So, soll die Klinik für
Reproduktionsmedizin BioTexCom ihre gute Reputation nicht verlieren und immer
streng Regeln und Vorschriften einhalten. Die Auswahl der Leihmutter erfolgt
immer auf hohem Niveau, wenn eine nicht passt oder einem einzigen Kriterium nicht entspricht,
dann kommt ihre Kandidatur gar nicht infrage. Alle Programme führt man nur nach
dem Vertragsabschluss durch, wo alle Rechte und Verpflichtungen verankert sind.
Alle Ausländer, die die Eltern
dank der Klinik werden, verlassen immer die Ukraine mit eigenen Wunschkindern.
Es gab noch keinen Fall, wenn die biologischen Eltern aufs Kind verzichteten. Es
bleibt zu hoffen, dass der Fall in Tschechien eine Art von Belehrung wird. In
der Zukunft soll dieses Beispiel andere Fälle minimisieren, wenn nicht
unterbinden.
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