Kind klagt deutsche Staatsangehörigkeit ein


So ist es - die Leihmutterschaft in Indien..
Um eine komplizierte Familienangelegenheit geht es heute vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster: Dort klagt ein 2010 in Indien geborener Junge die deutsche Staatsangehörigkeit ein. Das Kind wurde von einer Leihmutter zur Welt gebracht und lebt heute mit zwei Geschwistern in Israel. Der leibliche Vater wurde 1974 in Halle an der Saale geboren und lebt mit seinem eingetragenen israelischen Lebenspartner zusammen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. Nach deutschem Recht sei der Vater des Klägers nicht der rechtliche Vater. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Kölner Richter aber die Berufung zu.

Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren mehrmals das Wohl des Kindes und gesellschaftliche Tatsachen über deutsche Normen gestellt. Zuletzt im Juni 2016, als entschieden wurde, dass zwei Frauen aus Deutschland und Südafrika als lesbisches Paar nach künstlicher Befruchtung Mütter einer gemeinsamen Tochter sein dürfen.


(Quelle wetter.de)

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