Für das Familienglück über Grenzen gehen



Paare, die auf natürlichem Weg keine eigenen Kinder bekommen, können mit einer Leihmutterschaft Eltern ihrer biologischen Kinder werden. Homosexuelle Paare, denen eine Adoption nach deutschem Recht untersagt ist, haben durch die Leihmutterschaft im Ausland die Möglichkeit, eine Familie zu gründen. Welche Länder was erlauben: eine Übersicht.


In Deutschland ist die Leihmutterschaft aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen verboten. Das Embryonenschutzgesetz untersagt ärztliche Leistungen im Rahmen einer Leihmutterschaft. Bei einem Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz werden nicht Leihmutter oder Wunscheltern bestraft, sehr wohl aber der Arzt, der in Deutschland verbotene Fortpflanzungstechniken missbräuchlich anwendet bzw. menschliche Embryonen missbräuchlich verwendet. Er kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Das Verbot in Deutschland führt dazu, dass manche deutsche Paare ihren Kinderwunsch mit einer Leihmutter im Ausland verwirklichen. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Was nicht verwundert, denn die Rechtslage ist schwierig.



Staatenlose Babys


Ein Vertrag über Leihmutterschaft begründet nach deutschem Recht keine rechtswirksame Elternschaft, denn das Gesetz sieht vor, dass diejenige Frau, die ein Kind ausgetragen und zur Welt gebracht hat, auch die rechtmäßige Mutter des Kindes ist. Deutsche Wunscheltern, die ihr Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen lassen, können Probleme bei der Einreise mit dem Baby nach Deutschland bekommen. Auch wenn die Wunscheltern die genetischen Eltern des Kindes sind, sind sie nach deutschem Gesetz nicht die rechtmäßigen Eltern. Ihre Staatsbürgerschaft überträgt sich also nicht auf das Kind. Ein ausländisches Urteil über die rechtmäßige Elternschaft der Wunscheltern bedarf der Anerkennung durch deutsche Behörden. Unsere Rechtsordnung steht hier vor einem Konflikt: Um das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland effektiv durchzusetzen, müsste der Staat den deutschen Wunscheltern die Anerkennung der rechtlichen Elternschaft verweigern. Andererseits spricht der Schutz des Kindeswohls, also der Schutz der faktischen und sozialen Familieneinheit von Kind und Wunscheltern, meistens für die Anerkennung der im Ausland festgestellten rechtlichen Elternschaft.

Der Bundesgerichtshof hat 2014 zu einem ausländischen Leihmutterschaftsfall entschieden, dass Gerichtsurteile aus dem Ausland, die deutschen Wunscheltern die Elternschaft zuweisen ,anerkannt werden können, wenn mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist, die Leihmutter aber nicht.




Kommerzielle Leihmutterschaft


Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter eine finanzielle Entschädigung für das Austragen des Kindes bekommt, nennt man kommerzielle Leihmutterschaft. Diese Form der Leihmutterschaft ist zum Beispiel in den folgenden Ländern legal:
Georgien
Indien (ein Gesetzesentwurf der die kommerzielle Leihmutterschaft verbieten soll, wurde 2016 eingebracht. Wenn die Regierung das Gesetz bestätigt, soll Leihmutterschaft auch für nicht-indische Wunscheltern und für indische homosexuelle Paare oder Singles verboten sein.)
Mexiko (nur erlaubt für heterosexuelle Paare mit mexikanischer Staatsbürgerschaft)
Russland
Südafrika
Ukraine (nur Frauen, die selbst schon Kinder haben, dürfen Leihmutter werden.)
USA (nur in manchen Staaten. In den Staaten Arkansas, Kalifornien, Illinois ist die Leihmutterschaft gesetzlich geregelt. Die Gesetzeslage ist hier sehr zu Gunsten der Wunscheltern.)





Altruistische Leihmutterschaft


Bei der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft erhält die Leihmutter kein Geld. Diese Form der Leihmutterschaft ist zum Beispiel in den folgenden Ländern legal:
Australien (die Leihmutter muss mindestens 25 Jahre alt sein und schon einmal schwanger gewesen sein. Die Wunscheltern müssen nachweisen, dass sie unfruchtbar bzw. die Mutter aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind ein Baby auszutragen.)
Dänemark (kein besonderes Gesetz für altruitische Leihmutterschaft: Verträge sind nicht vollstreckbar. Zur Erlangung der rechtlichen Elternschaft ist eine Adoption nötig.)
Canada (nicht in Quebec)
Griechenland (die Wunscheltern müssen einen Wohnsitz in Griechenland haben)
Irland (kein besonderes Gesetz für altruistische Leihmutterschaft: Verträge sind nicht vollstreckbar und zur Übertragung der rechtlichen Elternschaft ist die Adoption erforderlich. Fälle in denen Gerichte den genetischen Eltern erlaubt haben, dass sie auf der Geburtsurkunde gennannt werden gibt es.)
Israel (Nur für heterosexuelle Paare. Die Wunscheltern müssen nachweisen, dass sie selbst unfruchtbar bzw. die Mutter aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind ein Baby auszutragen.)
Lettland (kein besonderes Gesetz für altruistische Leihmutterschaft)
Niederlande (sehr erschwerte Bedingungen, denn das Werben für Leihmutterschaft und die Suche von Leihmüttern ist verboten. Außerdem muss zur Erlangung der rechtlichen Elternschaft das Kind adoptiert werden.)
Vereinigtes Königreich (kein besonderes Gesetz für altruistische Leihmutterschaft: Verträge sind nicht vollstreckbar und die rechtliche Elternschaft wird nur unter gewissen Bedingungen übertragen)


Traditionelle und gestationelle Leihmutterschaft

Bei der traditionellen Leihmutterschaft wird die Eizelle der Leihmutter verwendet. Die Leihmutter ist also auch die genetische Mutter des Kindes. Die Schwangerschaft kommt entweder durch eine Insemination mit den Samenzellen des Wunschvaters, durch gespendeten Samenzellen oder durch Geschlechtsverkehr mit dem Wunschvater oder einem anderen Mann zustande.
Bei der gestationellen Vorgehensweise wird nicht die Eizelle der Leihmutter verwendet. Die Eizelle stammt von der Wunschmutter oder einer dritten Eizellspenderin

Für beide Arten der Leihmutterschaft variiert die Gesetzeslage in manchen Ländern.

Quelle: http://www.eltern.de/baby/fuer-das-familienglueck-ueber-grenzen-gehen#section_36393

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